Spendenabsetzbarkeit NEU – Update

15. März 2024
  1. Meldeformular im FinanzOnline

Wir dürfen Sie informieren, dass zwischenzeitlich seitens der Finanzverwaltung das elektronische Meldeformular zur erstmaligen Beantragung des Status als spendenbegünstigte Organisation sowie zur Abgabe der jährlichen Verlängerungsmeldung für bereits zum 31. Dezember 2023 bestehende spendenbegünstigte Organisationen im FinanzOnline veröffentlich worden ist.

  1. Detailinformationen des BMF

Neben dem Meldeformular wurden durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF) umfangreiche Detailinformationen zur Spendenabsetzbarkeit NEU in Form von FAQ’s publiziert, die über den folgenden Link abgerufen werden können:

Spendenbegünstigung neu (bmf.gv.at)

Als wesentliche Informationen dürfen wir Ihnen noch die folgenden Punkte kurz zusammenfassen:

  • Für die rückwirkende Erlangung des Spendenbegünstigungsstatuts bereits ab dem 1. Jänner 2024, muss die elektronische Antragstellung bis zum 30. Juni 2024 erfolgen.
  • Organisationen, die bereits zum 31. Dezember 2023 spendenbegünstigt waren, müssen erst ab dem Jahr 2025 eine Verlängerungsmeldung abgeben, sodass diese für das Jahr 2024 automatisch als abgegeben gilt.
  • Die erstmalige Beantragung der Spendenbegünstigung sowie die jährliche Verlängerungsmeldung ist im Wege von FinanzOnline durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter (Steuerberater:in oder Wirtschaftsprüfer:in) einzubringen.
  • Für prüfungspflichtige Organisationen ist im Zuge des Erstantrags sowie der jährlichen Verlängerungsmeldung auch die entsprechende Bestätigung des Wirtschaftsprüfers über die Erfüllung der Voraussetzungen nach § 4a EStG an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
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