Neuigkeiten in der Lohnverrechnung 2025
13. Januar 2025
Mit Beginn des Jahres 2025 sind Anpassungen beim Fahrtkostenersatz, beim Kilometergeld und bei den Regelungen für arbeitsplatznahe Kleindienstwohnungen in Kraft getreten. |
Fahrtkostenersatzverordnung Die neue Fahrtkostenersatzverordnung ermöglicht es Arbeitgebern, die Fahrtkosten für Dienstreisen eines Arbeitnehmers nicht nur in Höhe des tatsächlichen Fahrscheinpreises zu ersetzen, sondern alternativ auch durch:
Kilometergeldverordnung Die neue Kilometergeldverordnung betrifft die Geltendmachung von Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung sowie Betriebsausgaben für Selbständige. Die festgelegten Kilometersätze sind ident mit jenen Beträgen, die ab 1.1.2025 auch in der Personalverrechnung für die maximale Steuerbefreiung maßgeblich sind, nämlich € 0,50 pro Kilometer für bis zu maximal 30.000 km im Kalenderjahr. Sachbezugswerteverordnung Durch eine Novelle der Sachbezugswerteverordnung kommt es zu Erleichterungen bei der abgabenrechtlichen Begünstigung von kleinen arbeitsplatznahen Dienstwohnungen, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden:
Diese Anpassungen in der Lohnverrechnung traten mit 1.1.2025 in Kraft und erfordern eine sorgfältige Umsetzung durch Arbeitgeber und Personalverantwortliche. Es empfiehlt sich, die internen Prozesse entsprechend anzupassen und die Mitarbeiter über die neuen Regelungen zu informieren, um eine korrekte und effiziente Abwicklung sicherzustellen. |
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