NPO-Unterstützungsfonds

18. November 2020

Seit dem 1. Oktober 2020 sind die Abrechnungen zum NPO-Unterstützungsfonds für Anträge, welche bis zum 30.09.2020 eingebracht wurden, möglich.

Darüber hinaus ist noch eine erstmalige Antragstellung bis zum 31.12.2020 möglich.

Prüfen Sie daher aufgrund der IST-Daten per 30.09.2020, ob Sie von einem Einnahmenausfall im Zeitraum 01-09/2020 betroffen sind und eine Antragstellung daher erfolgen soll. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

NPO-Unterstützungsfonds 4. Quartal 2020

Es wurde eine Verlängerung bzw. Neuauflage des NPO-Unterstützungsfonds auch für das 4. Quartal 2020 politisch beschlossen.

Die Richtlinien sind aktuell noch in Ausarbeitung. Sobald Details betreffend Antragstellung (Zeitpunkt und Umfang des Anspruchs) veröffentlicht werden, werden wir darüber informieren.

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